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Kreditkartenmißbrauch
Mißbrauchsrisiko bei Kreditkarten durch Bundesgeri
Der Bundesgerichtshof hat seine bisherige Rechtsprechung (BGH Urt. v. 2. 5.1990 - VIII ZR 139/89) aufgegeben.
Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditkartenunternehmen enthaltene Klausel, die den Vertragsunternehmer mit dem vollen Mißbrauchsrisiko bei Verwendung von Kreditkarten durch unberechtigte Dritte im Telefon- oder Mailorderverfahren belastet, verstoßen gegen § 9 AGBG*.
*Anmerkg.:
§ 9 AGBG wurde durch Schuldrechtsreform in das BGB integriert und neu gefaßt. Er findet sich jetzt in § 307 BGB. Die Neufassung hat keinen Einfluß auf die Bedeutung dieser Entscheidung.
bhra (198-13-02)