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Kreditkarten- oder Geldkartengebühren unzulässig

Kreditkarten- und Geldkartengebühren unzulässig
BGH untersagt Gebühren für Kreditkartenzahlungen
Erstellt: 20.05.2010 geändert: ---
Das Urteil in Kürze

Der Bundesgerichtshof hat das Verlangen von einer Fluglinie auf Zahlung von Kreditkartengebühren in Höhe von vier Euro und von Geldkartengebühren von 1,50 Euro für unzulässig erklärt.
Grund: Nur wer mit einer bestimmten Kreditkarte zahlt, ist nach den streitigen Geschäftsbedingungen, von der Gebührenzahlung befreit. Diese wurden (auch) gegenüber Verbrauchern verwendet.
Darin erblickte der BGH eine unangemessene Benachteiligung der Verbraucher.
Es sei zwar nicht zu beanstanden, wenn aus Wirtschaftlichkeitsgründen Barzahlung im Fernabsatz durch ein Unternehmen ausgeschlossen werde. Keinesfalls genüge es dann aber nur eine unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit zur Verfügung zu stellen.

Anmerkung

Die Konsequenzen des Urteils könnten weitreichend sein. Denken wir zum Beispiel an Internetshops, die neben der Zahlung mit einer bestimmten Kreditkarte oftmals auch nur den Weg über Nachnahmezahlung anbieten. Auch solche Zahlungen verursachen letztlich Mehrkosten.
Beachtenswert ist ferner: Barzahlung erteilt der BGH, dabei offensichtlich keine generelle Absage.
Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.
Unentschieden dürfte nach dem Urteil zudem sein, was gilt, wenn der Kunde Unternehmer ist.
(Quelle: BGH Mitteilung 107/2010).

Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit des vorstehenden Beitrags kann keine Gewähr übernommen werden.
Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bertram Heßler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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