Rechtsanwalt Bertram Heßler - Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht - Mediator -
Sie befinden sich hier:
» Startseite » Zivilrecht Klick auf linkes oder rechtes Bild bewegt Navigation. Klick auf Mitte: Bereich auswählen. Flash oder Javascript erforderlich.

Basiszinssätze aktuell

Basiszinssatz (ohne Gewähr)

1. 7.2011
Der Basiszinssatz hat sich um 0,25% auf 0,37% erhöht. (Angabe ohne Gewähr) - Nächste Anpassung 1. 1.2012.
1. 1.2011
Der Basiszinssatz hat sich nicht geändert. Er beträgt weiterhin 0,12%. (Angabe ohne Gewähr) - Nächste Anpassung 1. 7.2011 -
1. 7.2010
Der Basiszinssatz hat sich nicht geändert. Er beträgt weiterhin 0,12%. (Angabe ohne Gewähr)
1. 1.2010
Der Basiszinssatz hat sich nicht geändert. Er beträgt weiterhin 0,12%. (Angabe ohne Gewähr) - Nächste Anpassung 1. 7.2010 -
1.7.2009
Der Basiszinssatz hat sich geändert. Er beträgt jetzt 0,12%. (Angabe ohne Gewähr) - Nächste Anpassung 1. 1.2010 -
1. 1.2009
Der Basiszinssatz hat sich geändert. Er beträgt jetzt 1,62%. (Angabe ohne Gewähr) - Nächste Anpassung 1. 7.2009 -
1. 7. 2008
Der Basiszinssatz hat sich geändert. Er beträgt jetzt 3,19%. (Angabe ohne Gewähr) - Nächste Anpassung 1. 1.2009 -
1. 1.2008

Der Basiszinssatz hat sich geändert. Er beträgt jetzt 3,32%. (Angabe ohne Gewähr) - Nächste Anpassung 1. 7.2008
1. 7.2007

Der Basiszinssatz hat sich geändert. Er beträgt jetzt 3,19 %. (Angabe ohne Gewähr). - Nächste Anpassung 1.1.2008
1. 1.2007

Der Basiszinssatz hat sich geändert. Er beträgt jetzt 2,7 % (Angabe ohne Gewähr).
1. 7.2006

Der Basiszinssatz hat sich geändert. Er beträgt jetzt 1,95 % (Angabe ohne Gewähr).
1. 1.2006

Bitte beachten Sie die Änderung des Basiszinses. Ab dem 1. 1.2006 beträgt er 1,37%.
1. 7.2005

Der Basiszinssatz hat sich geändert. Er beträgt jetzt 1,17 % (Angabe ohne Gewähr).
1. 1.2005

Der Basiszinssatz hat sich geändert. Er beträgt jetzt 1,21 % (Angabe ohne Gewähr).
Zum 1. 1.2005
tritt das neue Verjärhrungsrecht in Kraft.

Insbesondere läuft die Übergangsfrist, die mit der Schuldrechtsreform 2004 für Altansprüche gesetzt wurde zum 31.12.2004 aus.

Zwar wird teilweise die Auffassung vertreten, die vom Gesetzgeber bestimmte Übergangsfrist von 3 Jahren sei nicht verfassungsgemäß, zumal auch alle übrigen Ansprüche nach der Schuldrechtsreform nicht automatisch innerhalb von 3 Jahren verjähren, wer hierauf nicht bauen will, sollte jedoch rechtzeitig vor dem 31.12.2004 dafür Sorge tragen, daß Altansprüche nicht verjähren.
 Nach oben  © 1995-  Bertram Heßler - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht - Mediator - 71287 Weissach - (+49) 7044 - 90 50 60  Nach oben 
Impressum | Links zum Impressum | Letzte Änderung | Kontakt | Sitemap | Interessante Links | Site-Information | Wegbeschreibung