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Anpassungsbedarf bei AGB
Anpassungsbedarf bei Allgemeinen Geschäftsbedingun
Aufgrund der Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuches und der Integration des AGBG in das Bürgerliche Gesetzbuch, sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch dann zu überarbeiten und anzupassen, wenn sämtliche Endkunden Unternehmer sind.
Dauerschuldverhältnisse und ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen gemäß der hierzu ergangenen Übergangsregelung (EGBGB) bis spätestens 31.12.2002 umgestellt werden.