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Agenturgeschäfte, Gebrauchtwagenhandel

Agenturgeschäfte im Gebrauchtwagenhandel

Oftmals werden im Gebrauchtwagenhandel Fahrzeuge für den Ankauf eines Neufahrzeuges in Zahlung gegeben. Der Gebrauchtwagenhändel tätigt dann mit dem Käufer des Gebrauchtwagens ein Vermittlungsgeschäft. Dabei kann der Gebrauchtwagenhändler sich bei der Vermittlung von Verbraucher zu Verbraucher auf eine günstigere Rechtslage berufen, als bei direktem Verkauf von ihm als Händler an den Verbraucher.

Jetzt entschied der BGH:

Nicht jedes Agenturgeschäft im Gebrauchtwagenhandel mit Verbrauchern, das als Agenturgeschäft getätigt wird, stellt ein Umgehungsgeschäft zu Lasten de Verbrauchers dar.
Es sei nur dann als Umgehungsgeschäfte anzusehen, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gebrauchtwagenhändler als der Verkäufer des Fahrzeugs anzusehen ist, liegt ein Verbrauchsgüterkauf vor. Entscheidend für die Einordnung des Geschäfts als Verbrauchsgüterkauf oder Geschäft von Verbraucher zu Verbraucher ist, ob der Händler oder der als Verkäufer in Erscheinung tretende Fahrzeugeigentümer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs zu tragen hat. In letzterem Fall darf der Verkäufer jedoch nicht selbst Unternehmer sein.

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