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Gemeinschaftsmarke - Markenschutz

Gemeinschaftsmarke - Markenschutz
Ein nationales Urteil für Schutz soll genügen
Erstellt: 15.05.2011 geändert: --

Nach einem aktuell bekannt gewordenen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) soll für den Schutz einer Gemeinschaftsmarke ein nationales Urteil eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union genügen, um den Markenschutz europaweit zu wahren und Verletzungen abzuwehren. Die übrigen Mitgliedsstaaten haben die Entscheidung umzusetzen.

Anmerkung:
Angesichts der unterschiedlichen Standards und möglichen Missbrauchsmöglichkeiten erscheint diese durch den EuGH getroffene Beschränkung des innerstaatlichen Verfahrens durch aus bedenklich.
Andererseits erleichtert diese Entscheidung Deutschen auch die Durchsetzung ihrer Rechte aus einer Gemeinschaftsmarke im europäischen Ausland. Es bleibt abzuwarten, wie insbesondere die deutschen Gerichte künftig im damit eingeschränkten Abwehrverfahren mit der Entscheidung des EuGH umgehen.

Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit des vorstehenden Beitrags kann keine Gewähr übernommen werden.
Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bertram Heßler
Rechtsanwalt

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