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Firmenverkauf

Firmenverkauf

23.11.2002

Firmeninhaber dürfen beim Verkauf ihres Betriebes einen Freibetrag in Höhe von 51.200 Euro vom Gewinn steuerfrei stellen, wenn siemindestens 55 Jahre alt oder berufsunfähig sind.
Als berufsunfähig gelten Unternehmer, die in ihrem eigenen Betrieb keinen ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechenden Beruf mehr ausüben können.
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied dies im Falle der Klage einer Gaststättenbesitzerin, die ihren Betrieb verkauft hatte, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachts arbeiten konnte (FG Düsseldorf 16 K 5432/ 99). In dem anschließend von ihr eröffneten Getränkehandel sah das Finanzamt den Nachweis der Berufsfähigkeit der Klägerin und wollte den Freibetrag aus der Gaststättenveräußerung nicht akzeptieren. Das Gericht war hingegen der Ansicht, dass derjenige als berufsunfähig gilt, der innerhalb seines Betriebs keinen Beruf mehr ausüben kann. Eine Verweisung auf einen Beruf außerhalb seines Betriebs sei nicht zulässig.

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