Sie befinden sich hier:
» Startseite » Wirtschaftsrecht
Über die Kanzlei
Begriffe kurz erklärt - Rechtswörterbuch - Lexikon
Informationen in aller Kürze
Was ist neu
Arbeitsrecht
Baurecht
Erbrecht
Existenzgründung
Gesellschaftsrecht & Handeslrecht
Internetrecht
Mietrecht / WEG-Recht
Prozessrecht
Steuerrecht
Verfassungsrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Wirtschaftsrecht
Zivilrecht
Videos
Mandanteninformation
Mediation
Firmenverkauf
Firmenverkauf
23.11.2002
Firmeninhaber dürfen beim Verkauf ihres Betriebes einen Freibetrag in Höhe von 51.200 Euro vom Gewinn steuerfrei stellen, wenn siemindestens 55 Jahre alt oder berufsunfähig sind.
Als berufsunfähig gelten Unternehmer, die in ihrem eigenen Betrieb keinen ihrer Ausbildung, ihren Fähigkeiten und ihrer Erfahrung entsprechenden Beruf mehr ausüben können.
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied dies im Falle der Klage einer Gaststättenbesitzerin, die ihren Betrieb verkauft hatte, weil sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr nachts arbeiten konnte (FG Düsseldorf 16 K 5432/ 99). In dem anschließend von ihr eröffneten Getränkehandel sah das Finanzamt den Nachweis der Berufsfähigkeit der Klägerin und wollte den Freibetrag aus der Gaststättenveräußerung nicht akzeptieren. Das Gericht war hingegen der Ansicht, dass derjenige als berufsunfähig gilt, der innerhalb seines Betriebs keinen Beruf mehr ausüben kann. Eine Verweisung auf einen Beruf außerhalb seines Betriebs sei nicht zulässig.