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Windschutzscheibe muß eisfrei sein

Windschutzscheibe muß eisfrei sein

KfZ-Recht

50 Euro und drei Punkte in Flensburg drohen für eine nicht freigekratzte Windschutzscheibe.

Mindestens der Bereich der Scheibenwischer sowie die Seitenscheiben, Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker und Rückspiegel müssen vom Eis befreit werden, erinnerte der ADAC die Autofahrer in einer Eilmeldung.
Wichtig: Um nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollte auch Schnee vom Autodach gefegt werden. Geschieht das nicht und ein nachfolgender Verkehrsteilnehmer wird gefährdet, drohen noch empfindlichere Strafen.

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