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Wichtige Neuerungen 2006
2006 sind folgende Änderungen / Neuerungen im Bußgeldrecht geplant:
Seit dem 1. 1.2006
besteht Helmpflicht für Quadfahrer und Trikefahrer.
Zum 1. 5.2006 sollen folgende Änderungen in Kraft treten:
Fahren mit Sommerreifen oder falscher Ausrüstung (z.B. ohne Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage, defekter Lüftung (=beschlagene Scheiben)): 20 Euro,
geht damit eine Behinderung einher: 40 Euro + 1 Punkt
In einigen Fällen drohten bereits vor diesen Neuerungen (vgl. vereiste Windschutzscheibe) empfindlichere Bußen. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Praxis nach der Neuregelung verhalten wird.
Das Fahrverbot im Falle ungenügendem Sicherheitsabstand soll für eine Zeit bis zu 3 Monate(n) verhängt werden dürfen. (Derzeit 1 Monat).
Ferner werden eingeführt:
Ein Alkoholverbot für Fahranfänger bis 25 Jahre während der Probezeit,
ASU für Motorräder,