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Neuerungen 2001- 010401

Neuerungen im Straßen-Verkehrsrecht

Ab. 1. April 2001 herrscht Handyverbot.
Die Verwarnungsgelder betragen für Radfahrer 30,00 DM für KfZ-Führer 60,00 DM.
Mitte 2001 kommen die neuen Promille-Grenzen. Künftig soll eine Alkoholfahrt bereits ab 0,5 Promille vorliegen.

Geplant sind ferner:
· Neuregelung des Punktesystems
· Anwohnerparkregelungen,
· Verbot von Radarwarngeräten-
Bereits verabschiedet bzw. in Kraft:

Es verbleibt innerorts bei Tempo 50. Tempo-30-Zonen dürfen aber vermehrt, insbesondere in Wohngebieten eingerichtet werden.

Achtung Kreisverkehr!
Überall, wo dieses neue Zeichen auftaucht, ist es unzulässig zum Einfahren in den Kreisverkehr den Blinker zu setzen. Wie sanktioniert werden wird, bleibt der Praxis überlassen. In jedem Fall: Wer mit gesetztem Blinker in den Kreisverkehr einfährt, verunsichert andere Verkehrsteilnehmer und muß im Falle eines Unfalles mit einem erheblichen Mitverschulden rechnen. Ebenfalls verboten: Halten im Kreisverkehr und Abkürzen durch Überfahren der Mittelinsel.
Mit Radfahren, die Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung befahren darf weiter gerechnet werden. Die ursprüngliche Sonderreglung ist wegen der „positiven Erfahrungen“ unbefristet verlängert zum Gesetz geworden.

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