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Neue Fahrzeugpapiere ab 4-01-2004
Neue Fahrzeugpapiere ab 4.10.2005
Fahrzeugpapiere weisen nicht mehr alle Vorbesitzer aus
Zum 4.10.2005 treten im Rahmen er europarechtlichen Vereinheitlichung der Kfz-Zulassungsdokumente neue Vorschriften in Kraft.
Betroffen sind nur Neuzulassungen (auch gebrauchter Fahrzeuge).
Die neuen Dokumente sind fälschungssicherer.
Wird ein gebrauchtes Fahrzeug neu zugelassen, werden dabei die alten Dokumente komplett eingezogen.
Im Gegensatz zum bisherigen Fahrzeugbrief weisen die neuen Fahrzeugpapiere in Deutschland nur noch die beiden letzten, nicht jedoch alle Vorbesitzer.
Der ADAC kritisierte den durch die Verringerung der Information über Vorbesitzer eingeschränkten Verbraucherschutz.
„In der Praxis hat sich gezeigt, daß es zum Nachweis von Manipulationen beim Verkauf des Fahrzeugs wichtig ist, alle früheren Besitzer zu kennen. Nur so ist es möglich, Tachomanipulationen oder Unfalleigenschaften aufzuklären und so die berechtigten Interessen der Besitzer zu befriedigen.“ teilte der ADAC mit.
Wer ab dem 4. Oktober ein neues Fahrzeug anmeldet oder ein gebrauchtes umschreiben läßt, erhält die neuen EU- einheitlichen Fahrzeugpapiere. Kfz-Schein und Kfz-Brief werden durch eine zweiteilige Zulassungsbescheinigung ersetzt.
Der erste Teil entspricht dem bisherigen Kfz-Schein und muß vom Fahrer mitgeführt werden. Er enthält die wichtigsten Angaben zum Fahrzeug.
Teil Zwei ersetzt den heute üblichen Kfz-Brief, enthält jedoch weniger Informationen. Er dient als Nachweis der Verfügungsberechtigung, ist also der Eigentumsnachweis.