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Nebeneinanderfahren gefährdet Versicherungsschutz

Nebeneinanderfahren
Fahren im Pulk gefährdet Versicherungsschutz
30. 6.2008

Fahren mehrere Motorradfahrer in engem Pulk nebeneinander und Überschreiten dabei die zulässige Höchstgeschwindigkeit, besteht kein Schadensersatzanspruch, der Versicherungsschutz geht verloren.

Bei solchem Verhalten verzichten die Gruppen-Mitglieder untereinander wechselseitig auf Haftung.

Es bleibt abzuwarten, wie sich dieses Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg auf Unfälle von Fahrradgruppen auswirkt. Hier wird es zwar nicht um überhöhte Geschwindigkeiten gehen, aber ebenfalls um Schaffung eines erhöhten Gefahrenrisikos und dessen Ausschluß durch Anschluß an die Gruppe.

Weitere Haftungsausschlüsse oder –minderungen sind auch bei Drittbeteiligung und Dritt-(Mit)verursachung denkbar. Hier ist an einen Haftungsausschluß, jedenfalls eine Minderung der Haftung des Dritten durch das vorangegangene gefährliche Verhalten der Gruppe auch dann zu denken, wenn dieses nicht unmittelbar für das Unfallgeschehen maßgeblich war.

Bertram Heßler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

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