Sie befinden sich hier:
» Startseite » Verkehrsrecht
Über die Kanzlei
Begriffe kurz erklärt - Rechtswörterbuch - Lexikon
Informationen in aller Kürze
Was ist neu
Arbeitsrecht
Baurecht
Erbrecht
Existenzgründung
Gesellschaftsrecht & Handeslrecht
Internetrecht
Mietrecht / WEG-Recht
Prozessrecht
Steuerrecht
Verfassungsrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Wirtschaftsrecht
Zivilrecht
Videos
Mandanteninformation
Mediation
KfZ-Versicherung Änderungen 2003
KFZ-Versicherung ab 1.1.2003
Ab dem 1. Januar 2003 fällt die Versicherungsdoppelkarte weg. Sie wird durch eine vereinfachte Versicherungsbestätigungskarte ersetzt, die zur Anmeldung des KFZ bei der Zulassungsstelle genügt.
Künftig gibt es nur noch eine einzige Versicherungsbestätigung für normale, vorläufige und Kurzzeit-Kennzeichen. Die weitere Information an den Versicherer, daß der Halter für das zugelassene Fahrzeug haftet, erfolgt künftig grundsätzlich elektronisch über das Kraftfahrtbundesamt.
Alte Doppelkarten können noch bis zum 31. März 2003 verwendet werden.
Das Problem elektronisch übermittelter Versicherungsbestätigungen, beispielsweise von Internetversicherern, bleibt weiterhin ungelöst.
Es gibt immer noch einige Zulassungsstellen, die deren Bescheinigungen nicht anerkennen.
Es empfiehlt sich deshalb, die Anerkennung durch die Zulassungsstelle im Vorfeld zu prüfen.