Sie befinden sich hier:
» Startseite » Verkehrsrecht
Über die Kanzlei
Begriffe kurz erklärt - Rechtswörterbuch - Lexikon
Informationen in aller Kürze
Was ist neu
Arbeitsrecht
Baurecht
Erbrecht
Existenzgründung
Gesellschaftsrecht & Handeslrecht
Internetrecht
Mietrecht / WEG-Recht
Prozessrecht
Steuerrecht
Verfassungsrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Wirtschaftsrecht
Zivilrecht
Videos
Mandanteninformation
Mediation
Kaskoversicherung
Kaskoversicherung Frage nach Vorschäden
Versicherungen fragen bei einem Kfz-Schadensfall in dem Formular der Schadensanzeige in der Regel nach "unreparierten" und "reparierten Vorschäden" sowie nach "Schäden beim Vorbesitzer". Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm muß der Versicherungsnehmer auch solche unreparierten Vorschäden angeben, die bei einem Vor-Vorbesitzer eingetreten sind.
In einem weiteren Urteil stellten die Richter fest, dass sich die Frage nach Vorschäden, ebenso wie die Frage des Versicherungsagenten, ob in der Besitzzeit nichts gewesen sei, auch auf solche Fahrzeugschäden erstreckt, die erst während der Besitzzeit des Versicherungsnehmers repariert worden sind.