Sie befinden sich hier:
» Startseite » Verkehrsrecht
Über die Kanzlei
Begriffe kurz erklärt - Rechtswörterbuch - Lexikon
Informationen in aller Kürze
Was ist neu
Arbeitsrecht
Baurecht
Erbrecht
Existenzgründung
Gesellschaftsrecht & Handeslrecht
Internetrecht
Mietrecht / WEG-Recht
Prozessrecht
Steuerrecht
Verfassungsrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Wirtschaftsrecht
Zivilrecht
Videos
Mandanteninformation
Mediation
Frisiertes Mofa
"Frisiertes" Moped nicht versichert
Wer sein Moped "frisiert" und damit schneller fährt als sein Führerschein erlaubt, büßt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg (8 U 3687/01) den Versicherungsschutz ein. Wer sein Moped frisiert, verstößt schuldhaft, da vorsätzlich, gegen die vertraglichen Pflichten eines Versicherungsnehmers, wie sie den Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtversicherungen, festgelegt sind.
Vorliegend war ein Moped entdrosselt worden. Der Fahrer war knapp 115 an Stelle der laut Führerschein (Klassen l b und 4) gestatteten 80 km/h gefahren. Im Zuge eines Überholmanövers kam es zu einem Unfall.
Die Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung verweigerte die Zahlung nach Urteil des OLG zu Recht.
"Die beklagte Versicherung sei von der Leistungspflicht frei geworden, weil der Kläger ohne Fahrerlaubnis gefahren und durch die Geschwindigkeitserhöhung eine Gefahrerhöhung eingetreten" sei. Erschwerend käme hinzu, daß "die technischen Veränderungen am Kraftrad in der Schadensanzeige verschwiegen" worden seien. Das sei vorsätzlich geschehen, den der Fahrer habe die "Verkehrsunsicherheit gekannt".