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Bußgeldkatalog 2009

Bußgeldkatalog 2009
Neue Bußgelder treten in Kraft - Auszüge
Erstellt: 21. 1.2009 geändert: ---

An Stelle einer Pauschalerhöhung aller Bußgelder und Strafen, wurden einzelne als besonders unfall- und damit gefährdungsrelevant angesehene Tatbestände durch Erhöhung der jeweiligen Bußgelder angepasst. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung wichtiger Änderungen.

PKW, Motorrad

Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften:

Tatbestand € Neu Punkte Fahrverbot
21-25 km/h 80 1 ---
26-30 km/h 100 3 ---/Wdh.*
31-40 km/h 160 3 1 Monat
41-50 km/h 200 4 1 Monat
51-60 km/h 280 4 2 Monate
61-70 km/h 480 4 3 Monate
über 70 km/h 680 4 3 Monate

Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften:

Tatbestand € Neu Punkte Fahrverbot
21-25 km/h 70 1 ---
26-30 km/h 80 3 ---
31-40 km/h 120 3 ---/Wdh.*
41-50 km/h 160 3 1 Monat
51-60 km/h 240 4 1 Monat
61-70 km/h 440 4 2 Monate
über 70 km/h 600 4 3 Monate

*Wdh.: Liegt aus dem Jahr vor dem Verstoß (gerechnet ab Rechtskraft) bereits eine Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h vor, die mit Geldbuße geahndet wurde, kann für die erneute Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h ein Fahrverbot verhängt werden, auch wenn das nach dem BKat nicht vorgesehen ist.

Alkohol - 0,5-Promille-Grenze

Tatbestand € Neu Punkte Fahrverbot
1. Verstoß 500 4 1 Monat
2. Verstoß 1.000 4 3 Monate
3. Verstoß 1.500 4 3 Monate

Alkohol - Fahranfänger

Für Fahranfänger oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres gilt darüber hinaus ein striktes Alkoholverbot. Das Bußgeld bei Verstoß hiergegen beträgt 250,00 Euro.

Quelle: Hentschel / König / Dauer Straßenverkehrsrecht 40. Auflage, 2009

Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit von Mandanteninformationen kann keine Gewähr übernommen werden.
Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
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