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Änderung der Fahrerlaubnisverordnung

Fahrerlaubnisverordnung zum 1. Juli 2004 geändert
1.07.2004

Zum 1. Juli 2004 treten wichtige Änderungen der Fahrerlaubnisverordnung in Kraft.

Geändert wurde der Ablauf der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung.
Eingeführt wurden neue Prüfzeiten und höhere Gebühren für die praktische Prüfung.

Die Änderungen sind notwendige Folge der Regelungen der Europäischen Kommission, die europaweit neue Mindestanforderungen für die Fahrerlaubnisprüfung in Anhang II der Zweiten EU-Führerscheinrichtlinie verabschiedet hat.

Bertram Heßler
Rechtsanwalt

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