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Spekulationssteuer verfassungswidrig

Spekulationssteuer verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß die Spekulationsbesteuerung der Jahre 1997 und 1998 verfassungswidrig ist. Damit können Anleger, die in den Jahren 1997 und 1998 Wertpapiere innerhalb von sechs Monaten nach dem Kauf wieder verkauft und die Gewinne über der Freigrenze von 1000 DM ordnungsgemäß versteuert haben,  ihre Steuerbeträge vom Finanzamt zurückerhalten. Das gilt jedoch nur, wenn die Einkommensteuerbescheide noch nicht rechtskräftig sind.  

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