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Erbschaftsteuergesetz verfassungswidrig
Erbschaftsteuergesetz verfassungswidrig?
BFH - Beschluss vom 22.05.2002 - Steuerrecht
Der Bundesfinanzhof hat das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der ab 1. Januar 1996 geltenden Fassung dem BVerfG zur Prüfung vorgelegt. Er hält die Tarifvorschrift des § 19 Abs. 1 ErbStG in Verbindung mit den Vorschriften über die Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs für verfassungswidrig. Die gesetzlichen Regelungen über die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Erbschaft- und Schenkungsteuer verstoßen nach Ansicht des BFH gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) und führten zwangsläufig auch zu einem gleichheits- und damit verfassungswidrigen Steuertarif.