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Inhaltsübersicht zur Steuerreform 2008

Kurzübersicht - Unternehmenssteuerreformgesetz
(ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit)
Erstellt am 1. 09.2007

Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 sind u.a. folgende wichtige Änderungen geplant:

Änderung als Stichwort Beschreibung Auswirkung Flankierende Maßnahmen des Gesetzgebers Ergebnis
Kürzung des Betriebsausgabenabzugs Gewerbesteuerzahlungen und darauf anfallende Nebenleistungen, z.B. Zinszahlzahlungen sind nicht mehr abzugsfähig. Ab dem Erhebungszeitraum 2008 kann Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nicht mehr abgezogen werden.(Gewerbesteuerabzug für die Erhebungszeiträume 2007 und früher bleibt jedoch erhalten) Für gewerbliche Einzelunternehmer und Personengesellschaft Erhöhung der anrechenbaren Gewerbesteuer von bisher 1,8 auf 3,8.Nachteil entstehen dennoch bei Gewerbesteuerhebesätzen > 380% oder bei Verlusten aus anderen Einkunftsarten. Steuerliche Mehrbelastung für jur. Personen; in weiten Teilen auch Einzelunternehmer oder Personengesellschaften
Degressive Abschreibung Abschaffung der degressiven Abschreibung Beachte aber: Es wird für kleine und mittlere Betriebe ein Investitionsabzugsbetrag eingeführt Die degressive AfA wird abgeschafft. Alle laufenden AfA"s sind auf lineare AfA umzustellen. Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007 angeschafft werden, sind linear abzuschreiben. AfA von zuvor angeschafften Wirtschaftsgütern ggf. anzupassen. (Kurzfristige) Erhöhung der Unternehmensgewinne
GWG-Abschreibung Für Bezieher von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder aus Land- und Forstwirtschaft wird die GWG-Abschreibung geändert. Anschaffungskosten von GWG"s, die im Einzelfall mehr als 150 Euro betragen sind nicht mehr für jeden Unternehmer gleichermaßen bis zu der bis 2007 geltenden 450-Euro-Grenze abzugsfähig. Diese bleibt nur den übrigen gewerblichen Einkunftsarten erhalten. Betragen die Anschaffungskosten mehr als 150 Euro, aber weniger als 1.000 Euro, können die geringwertigen Wirtschaftsgüter eines Steuerjahres in einen Abschreibungspool eingestellt und über fünf Jahre abgeschrieben werden. (Kurzfristige) Erhöhung der Gewinne aus selbständiger -oder Land- und Forstwirtschaftlicher Tätigkeit. Zusätzlicher Aufwand bei der Führung von AfA-Listen.
Beschränkung der Geltendmachung von Zinsaufwendungen Zinsaufwendungen von mehr als einer Million Euro nur noch zu 30% des Gewinns vor Steuern abzugsfähig Verkürzter Zinsabzug. Achtung gilt bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 25. Mai.2007 beginnen konzernrechtliche "Escape-Klausel" = Nicht anzuwenden, wenn Unternehmen nicht zu einem Konzernverbund gehört oder Zinsaufwand Eigenkapitalquote von 1% unterschreitet. Betrifft vor allem Großunternehmen, denn für Zinsbelastungen < 1 Mio. Euro ändert sich nichts.

Bertram Heßler
Rechtsanwalt

Vorstehender Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im EinzelfallFür Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden.
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