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Inhaltsübersicht zur Steuerreform 2008
| Kurzübersicht - Unternehmenssteuerreformgesetz |
| (ohne Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit) |
| Erstellt am 1. 09.2007 |
Mit dem Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 sind u.a. folgende wichtige Änderungen geplant:
| Änderung als Stichwort | Beschreibung | Auswirkung | Flankierende Maßnahmen des Gesetzgebers | Ergebnis |
| Kürzung des Betriebsausgabenabzugs | Gewerbesteuerzahlungen und darauf anfallende Nebenleistungen, z.B. Zinszahlzahlungen sind nicht mehr abzugsfähig. | Ab dem Erhebungszeitraum 2008 kann Gewerbesteuer als Betriebsausgabe nicht mehr abgezogen werden.(Gewerbesteuerabzug für die Erhebungszeiträume 2007 und früher bleibt jedoch erhalten) | Für gewerbliche Einzelunternehmer und Personengesellschaft Erhöhung der anrechenbaren Gewerbesteuer von bisher 1,8 auf 3,8.Nachteil entstehen dennoch bei Gewerbesteuerhebesätzen > 380% oder bei Verlusten aus anderen Einkunftsarten. | Steuerliche Mehrbelastung für jur. Personen; in weiten Teilen auch Einzelunternehmer oder Personengesellschaften |
| Degressive Abschreibung | Abschaffung der degressiven Abschreibung Beachte aber: Es wird für kleine und mittlere Betriebe ein Investitionsabzugsbetrag eingeführt | Die degressive AfA wird abgeschafft. Alle laufenden AfA"s sind auf lineare AfA umzustellen. | Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007 angeschafft werden, sind linear abzuschreiben. AfA von zuvor angeschafften Wirtschaftsgütern ggf. anzupassen. | (Kurzfristige) Erhöhung der Unternehmensgewinne |
| GWG-Abschreibung | Für Bezieher von Einkünften aus selbständiger Tätigkeit oder aus Land- und Forstwirtschaft wird die GWG-Abschreibung geändert. | Anschaffungskosten von GWG"s, die im Einzelfall mehr als 150 Euro betragen sind nicht mehr für jeden Unternehmer gleichermaßen bis zu der bis 2007 geltenden 450-Euro-Grenze abzugsfähig. Diese bleibt nur den übrigen gewerblichen Einkunftsarten erhalten. | Betragen die Anschaffungskosten mehr als 150 Euro, aber weniger als 1.000 Euro, können die geringwertigen Wirtschaftsgüter eines Steuerjahres in einen Abschreibungspool eingestellt und über fünf Jahre abgeschrieben werden. | (Kurzfristige) Erhöhung der Gewinne aus selbständiger -oder Land- und Forstwirtschaftlicher Tätigkeit. Zusätzlicher Aufwand bei der Führung von AfA-Listen. |
| Beschränkung der Geltendmachung von Zinsaufwendungen | Zinsaufwendungen von mehr als einer Million Euro nur noch zu 30% des Gewinns vor Steuern abzugsfähig | Verkürzter Zinsabzug. Achtung gilt bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 25. Mai.2007 beginnen | konzernrechtliche "Escape-Klausel" = Nicht anzuwenden, wenn Unternehmen nicht zu einem Konzernverbund gehört oder Zinsaufwand Eigenkapitalquote von 1% unterschreitet. | Betrifft vor allem Großunternehmen, denn für Zinsbelastungen < 1 Mio. Euro ändert sich nichts. |
Bertram Heßler
Rechtsanwalt
| Vorstehender Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im EinzelfallFür Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. |