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Bilanzrechtsmondernisierungsgesetz
erstellt: 6. 6.2009 - geändert: ---
Das Gesetz zur Modernisierung des Bilanzrechts ist in Kraft
Ziel des Gesetzes ist die Entlastung der Wirtschaft durch Modernisierung des Bilanzrechts und die Anpassung des deutschen Bilanzrechts an internationale Rechnungslegungsstandards.
Der deutsche Abschluss wird durch das BilMoG einem internationalen Abschluss sozusagen gleichgestellt. Das deutsche "internationale Modell" des Abschlusses soll dabei kostengünstiger und einfacher zu handhaben sein.
Verpflichtend sind die Änderungen ab dem 1. Januar 2010.
Angewendet werden dürfen die Neueregelungen aber auch bereits für Abschlüsse des Jahres 2009.