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Steuererleichterungen 2011
| Steuererleichterungen 2011 |
| Verbindliche Auskunft des Finanzamtes - Jahressteuergesetze 2011 |
| Erstellt: 28.02.2011 geändert: --- |
Für das Jahr 2011 sind einige Steuererleichterungen für Unternehmer geplant. Diese sind Gegenstand des Steuervereinfachungsgesetzes 2011. Der Gesetzgeber erwartet sich hiervon seinerseits erhebliche Einsparungen.
Zu den interessanten Änderungen gehört unter anderem:
Verbindliche Auskünfte des Finanzamtes
Derzeit betragen die Kosten einer Auskunft bis zu 196 Euro (beachte: Bemessung nach Zeitaufwand ebenfalls möglich.
Voraussichtlich ab August 2011 sollen verbindliche Auskünfte des Finanzamtes in Angelegenheiten mit einem Gegenstandswert von weniger als 10 TSD Euro gebührenfrei werden. Für höhere Gegenstandswerte soll es hingegen bei der Gebührenpflicht verbleiben.
Entfallen soll ferner auch eine nach Zeit bemessene Auskunftsgebühr bei einem Bearbeitungsaufwand unter zwei Stunden.
Beachte:
Für Bearbeitungsanträge, die vor Inkrafttreten der Neuregelung gestellt werden, entfallen die Gebühren nicht. Denkbar wäre aber hier an einen Billigkeitserlass dann zu erwägen, wenn die Bearbeitung so erfolgt, dass sie vor der Gesetzesänderung nicht hätte abgeschlossen werden können bzw. erst hiernach tatsächlich erfolgte.
| Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit des vorstehenden Beitrags kann keine Gewähr übernommen werden. |
| Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. |
Bertram Heßler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht