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Finanzverwaltung in der Kritik
| Finanzverwaltung in der Kritik |
| BFH-Präsident kritisiert Bundesfinanzministerium Nichtanwendungserlasse unterlaufen die höchstrichterliche Rechtsprechung |
| erstellt: 08.12.2008 geändert --- |
Der Präsident des Bundesfinanzhofes, Wolfgang Spindler, kritisierte anläßlich der Justizpressekonferenz am 4. Dezember 2008 die Praxis der Finanzverwaltung die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) auffällig häufig dann durch Nichtanwendungserlasse zu unterlaufen, wenn der BFH zugunsten des Bürgers und gegen die Finanzverwaltung entschieden habe.
Gegenargument der Finanzverwaltung: Es handele sich bei den Entscheidungen des Bundesfinanzhofes um Einzelfallentscheidungen, die nicht für alle Steuerpflichtigen gelten könnten. Entschieden würden konkrete Rechtsbegehren und Rechtsfälle einzelner Bürger.
Dem Präsidenten des Bundesfinanzhofes leuchtete dieses Argument nicht ein. Er führte vielmehr ins Feld, daß durch die Praxis der Bundesfinanzverwaltung die „Gleichheit der Rechtsanwendung“ und damit auch die Rechtssicherheit zu Lasten der Bürger gefährdet werde.
Es stehe der Finanzverwaltung nicht zu, in den Kernbereich der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes einzugreifen. Durch solche Eingriffe werde „planmäßig“ die Anwendung von Grundsatzurteilen auf andere Parallelfälle vereitelt.
Quelle: dpa-Meldung vom 8. Dezember 2008
Bertram Heßler
Rechtsanwalt
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