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Europäische Vollstreckungstitel
Europäische Vollstreckungstitel
Verordnung zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen soll zum 21.10.2005 gelten
Nachdem am 21.4.2004 die Verordnung zur Einführung eines Europäischen Vollstreckungstitels für unbestrittene Forderungen angenommen worden ist, wird die Durchsetzung von unbestrittenen Forderungen gemeinschaftsweit erleichtert. Die „Verordnung über den Europäischen Vollstreckungstitel“ soll von den Mitgliedstaaten bis zum 21.10.2005 umgesetzt sein. Das Bundesjustizministerium bereitet eine Durchführungsgesetzgebung vor.
Aus einem deutschen Vollstreckungsbescheid, der als Europäischer Vollstreckungstitel bestätigt worden ist, kann jetzt z.B. auch in den Niederlanden ohne weiteres auch in dort gelegenes Schuldnervermögen vollstreckt werden.
Zunächst gilt das nur über Titel mit Geldforderungen, die vom Schuldner entweder anerkannt oder nicht bestritten worden sind oder gerichtliche Vergleiche sowie öffentliche Urkunden, in denen sich der Schuldner der Zahlungspflicht unterworfen hat.
Der Schuldnerschutz wird im Gerichtsstaat, also für deutsche Titel in der Bundesrepublik Deutschland, und nicht wie bisher im Vollstreckungsstaat geleistet.
Quelle: BMJ
Anmerkung:
Während die Beitreibung von Außenständen damit wesentlich erleichtert wird, kann es im Falle der Inanspruchnahme eines Deutschen aus dem europäischen Ausland damit künftig auf Grund des unterschiedlichen Rechts zu Rechtsnachteilen kommen. Es bleibt abzuwarten, ob und wann ein einheitlicher Rechtsstandard auch im europäischen Ausland vorliegt.
Bertram Heßler
Rechtsanwalt