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BGB-Gesellschaft Parteifähig 010129
BGB-Gesellschaft rechts und parteifähig
Auch, wenn die Gesellschaft bürgerlichen Recht (GbR) selbst keine Rechts– und Parteifähigkeit besitzt, kann sie klagen und verklagt werden, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) mit Urteil v. 29. Januar 2001, Az.: II ZR 331/00.
Auch, wenn der BGH damit in einem Einzelfall eine sonst unzulässiges Verfahren heilte, bleibt abzuwarten, welche Auswirkungen dies in der Praxis haben wird. Wie die Gerichtsvollzieher mit den neuen Parteibezeichnungen umgehen, wenn gegen die Gesellschafter vollstreckt wird, bleibt abzuwarten. Mit Sicherheit werden hier erhebliche Vollstreckungsverzögerungen zu Lasten unserer Mandanten entstehen.
Bertram Heßler
Rechtsanwalt