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Das Mediationsverfahren
Im Folgenden finden Sie
Informationen zur Mediation und zum Mediationsverfahren.
Bitte beachten Sie die jeweilige Datumsangabe.
Die Inahlte zum Mediationsverfahren enthalten keinerlei Rechtsberatung.
Bertram Heßler - Mediator
Mediationsverfahren
Die Stufen des Mediationsverfahrens.
Gemäß § 7a BORA habe ich die Befähigung zur Führung der Bezeichnung Mediator im Mai 2011 erworben. Gerne stehe ich Ihnen daher auch im Rahmen eines außergerichtlichen Mediatonsverfahrens als Mediator nach entsprechender Anfrage und Vereinbarung zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Auch, wenn im Mediationsverfhren keine Rechtsberatung erfolgt, vertrete ichdie Auffassung, dass der Mediator, zumindest ein grundlegendes Verständnis des Konflikts haben sollte, den er mediiert.
Daher bechränke ich meine Tätigkeit grundsätzlich auf arbeitsrechtliche, baurechtliche, handels- und gesellschaftsrechtliche sowie sonstige zivilrechtliche Konlflikte
Bitte beachten Sie auch folgende Selbstverständlichkeit im Hinblick auf eine "Vorbefassung", auf die ich wegen der immer noch gegebenen "Neuheit" dieses Verfahrens hinweisen möchte:
Eine Tätigkeit als Mediator kommt grundsätzlich dann nicht in Betracht, wenn ich eine der Konfliktparteien oder bbeide gemeinsam bereits im Vorfeld in der konkreten Angelegeneheit beraten habe. Eine beratende Tätigkeit für eine oder die Parteien außerhalb des Mediationsverfahrens ist in der selbsen Angelegenheit auch nach Abschluss des Mediationsverfahrens ausgeschlossen.
Das Mediatonsverfahren hat nichts mit einem Gütestellenverfahren zu tun, wie es beispielsweise in der obligatorischen Streitschlichtung nach dem SchlichtG Baden-Württemberg als Klagevoraussetzung durchzuführen ist. Selbstverständlich gilt auch hier das zur Vorbefassung Gesagte entsprechend. Werde ich als Schlichtungsperson tätig, darf ich die betreffenden Parteien weder vor Beginn des Verfahrens, noch nach dessen Abschluss anwaltlich beraten oder vertreten. [Die Verteilung der Schlichtungsverfahren erfolgt entsprechend Eingang der Verfahren auf die beteiligten Schlichtungspersonen, wird also neutral und ohne Einfluss der Schlichtungsperson gerichtsseits vorgenommen.]
