Rechtsanwalt Bertram Heßler - Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht - Mediator -
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Das Mediationsverfahren - Teil 2

Mediation eine Einführung - Teil 2
Ein kurze Einführung in das Mediationsverfahren
Erstellt: geändert: 14.05.2011

Im Folgenden möchte ich Ihnen ein kurze Einführung in das Mediationsverfahren geben.

Das Mediationsverfahren ist ergebnisoffen

Das Mediationsverfahren ist ergebnisoffen. Niemand, der an einem Mediationsverfahren teilnimmt, verpflichtet sich daher zu Aufgabe einer Position oder zu einer bestimmten Lösung oder überhaupt zu einer Lösung.
Kann kein gemeinsamer Weg erarbeitet werden, kann sowohl der Mediator, als auch jeder Mediant (jede Partei) das Verfahren jederzeit beenden.

Es gilt der Grundsatz der Veränderbarkeit

Das Mediationsverfahren ist flexibel. Es passt sich als veränderten Gegebenheiten und Faktenlagen an.

Die vorstehende Kurzdarstellung gibt nur einen groben und unvollständigen Überblick über den Ablauf des Mediationsverfahrens. Im Rahmen der Einführungsphase, wird dessen Ablauf und dessen inhaltliche Ausgestaltung mit den Medianten (Parteien) ausführlich besprochen.
Wenn Sie noch Fragen haben, können Sie sich gerne im Rahmen einer konkreten Verfahrensanfrage an mich wenden.



s.a. Teil 1 und Grafik

Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit des vorstehenden Beitrags kann keine Gewähr übernommen werden.
Er stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar.

Bertram Heßler
Mediator

 Nach oben  © 1995-  Bertram Heßler - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht - Mediator - 71287 Weissach - (+49) 7044 - 90 50 60  Nach oben 
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