Rechtsanwalt Bertram Heßler - Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht - Mediator -
Sie befinden sich hier:
» Startseite » Mediation Klick auf linkes oder rechtes Bild bewegt Navigation. Klick auf Mitte: Bereich auswählen. Flash oder Javascript erforderlich.

Das Mediationsverfahren - Teil 1

Rechtsanwalt Bertram Heßler - Über die Kanzlei

Über die Kanzlei

Mediation eine Einführung - Teil 1
Ein kurze Einführung in das Mediationsverfahren
Erstellt: geändert: 14.05.2011

Im Folgenden möchte ich Ihnen ein kurze Einführung in das Mediationsverfahren geben.

Mediation, was bedeutet das?

Der Begriffen Mediation kommt aus dem lateinischen und geht auf den Begriff mediare, „vermitteln“ zurück.
Der Begriff Mediationbeschreibt ein heute in Deutschland künftig auch gesetzlich geregeltes Verfahren strukturiertes Verfahren zur professionellen außergerichtlichen Konfliktlösung auf konstruktivem Weg.

Wie unterscheidet sich das Mediationsverfahren von der üblichen anwaltlichen Tätigkeit?

Die Tätigkeit des Mediators und das Mediationsverfahren unterscheiden sich in wichtigen Punkten von einem streitigen Verfahren, mag dies außergerichtlich oder gerichtlich durchgeführt werden.

Wichtige Verfahrensgrundsätze

Einige wichtige Verfahrensgrundsätze möchte ich Ihnen an dieser Stelle kurz im Überblick erläutern. Ziele des Verfahrens Ziel des Mediationsverfahrens ist die Lösung des verfahrensgegenständlichen Konfliktes. Ggf. dabei erkannte weitere Konflikte können jederzeit in das Verfahren einbezogen und so einem Lösungsversuch zugeführt werden.
Das Mediationsverfahren ist dabei nicht bloß vergangenheitsorientiert. Im Rahmen der Konfliktlösung kann und soll auch eine Konfliktvermeidungsstrategie für die Zukunft entwickelt werden.

Das Verfahren beruht auf Freiwilligkeit

Ein Mediationsverfahren kann auf Initiative einer Partei, beider – oder mehrerer beteiligter Parteien eingeleitet werden.
Will eine Partei das Verfahren einleiten, wird sie mir die Beteiligten Parteien und in aller Kürze den Gegenstand des Verfahrens mitteilen. Ich werde mich dann mit der bzw. den weiteren Parteien in Verbindung setzen, um zu klären, ob diese sich grundsätzlich zu einem Erstgespräch bereit erklären.
Wünschen mehrere Parteien bereits gemeinsam die Durchführung eines Mediationsverfahrens wird mit diesen möglichst unverzüglich ein Erstgesprächstermin vereinbart. In diesem Erstgespräch wird dann der weitere Verfahrensablauf besprochen und die zur Durchführung des Verfahrens
Erforderlichen Vereinbarungen zwischen den Parteien und mit mir getroffen.

Das Mediatosverfahren basiert selbstverständlich auf Vertraulichkeit und Verschwiegenheit

Zu den wichtigsten Grundsätzen des Mediationsverfahrens gehört selbstverständlich, dass ich die von Ihnen an mich herangetragenen Anliegen vertraulich behandele. Als Rechtsanwalt bin ich von Berufs wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das gilt auch für meine Tätigkeit als Mediator. Das Mediator ist allparteilich Als Mediator bin allparteilich tätig. Ich vertrete insbesondere nicht die Interessen einer Partei und erteile den Parteien keinen Rechtsrat, sondern ermögliche Ihnen ein strukturiertes außergerichtliches Verfahren mit dem Ziel der konstruktiven Konfliktlösung.

Weitere Informationen: Grafik und Das Mediationsverfahren - Teil 2

Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit des vorstehenden Beitrags kann keine Gewähr übernommen werden.
Er stellt keine Rechtsberatung dar.

Bertram Heßler
Mediator

 Nach oben  © 1995-  Bertram Heßler - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht - Mediator - 71287 Weissach - (+49) 7044 - 90 50 60  Nach oben 
Impressum | Links zum Impressum | Letzte Änderung | Kontakt | Sitemap | Interessante Links | Site-Information | Wegbeschreibung