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Inzahlungnahme Altfahrzeug
| Inzahlungnahme Altfahrzeug Rückabwicklung |
| Erstellt: 22. 2.2008 |
Der VIII. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs (BGH) – zuständig u.a. für das Kaufrecht – hat entschieden: Hat der Käufer eines Kraftfahrzeugs, zur Zahlung eines Teils des Kaufpreises des neu erworbenen Fahrzeuges seinen Gebrauchtwagen in Zahlung gegeben, so hat er bei Rückabwicklung des (neuen) Vertrags keinen Anspruch auf den für sein in Zahlung gegebenes Fahrzeug so angerechneten Geldbetrag. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich vielmehr grundsätzlich auf Rückgabe des in Zahlung gegebenen Fahrzeuges selbst, wenn die Parteien vertraglich vereinbart haben, daß der Käufer eines Neufahrzeugs den vollen Kaufpreis zu entrichten hat und der Verkäufer gleichzeitig das frühere Fahrzeug des Käufers übernimmt und die dafür noch zu tilgende Finanzierung ablöst.
Bertram Heßler
Rechtsanwalt