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Allgemeine Geschäftsbedingungen
| Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB |
| Klauseln prüfen |
| erstellt: 12.1.2010 geändert: ---- |
| Die Bedeutung von AGB s |
AGB’s (Allgemeine Geschäftsbedingungen) finden sich heute in fast jedem Vertragsverhältnis.Das liegt zum einen daran, dass die durch die Schuldrechtsreform aus dem AGBG in das BGB eingearbeiteten Regelungen (§§ 305 ff) die Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen dezidiert regeln und diese Regelungen ein weites Feld für die Annahme der Einbeziehung allgemeiner Geschäftsbedingungen eröffnen.
Zum anderen beschäftigt eine umfangreiche, sich ständig fortentwickelnde Rechtsprechung dafür, dass einerseits, eine Vielzahl streitiger Klauseln geklärt ist, andererseits daraus folgende neue Klauseln erneut auf den Prüfstand geraten.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Allgemeine Geschäftsbedingungen liegen grundsätzlich immer dann vor, wenn eine Vertragsklausel für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert werden (§ 305 Abs. I BGB). Nach einer Faustregel der Rechtsprechung ist das grundsätzlich immer dann der Fall, wenn die Einbeziehung die Vorformulierung für mindestens drei Anwendungsfälle erfolgt.
Hier ist also seitens des Verwenders laufender Kontroll- und Handlungsbedarf geboten, der häufig unterschätzt wird.
| [Der vollständige Artikel befindet sich im geschlossenen Mandantenbereich] |
Bertram Heßler
Rechtsanwalt
| Vorstehender Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall und ist auch nicht als solche gedacht.Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit kann keine Gewähr übernommen werden. |