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Persönlichkeitsrecht - EMails

Persönlichkeitsrecht - Veröffentlichung von Emails
Erstes Urteil zur Unzulässigkeit der Veröffentlichung als vertraulich bezeichneter Emails
erstellt: 3.11.2008 geändert ---

Das Landgericht Köln hat jetzt offensichtlich als erstes deutsches Gericht zur Frage Stellung genommen, ob als vertraulich bezeichnete Emails im Internet veröffentlicht werden dürfen.
Im Konkreten Fall stritten die Parteien u.a. per Email über eine Domain. Der Domainbetreiber veröffentlichte die Emails seines Kontrahenten auf seiner Internetseite, obwohl diese als vertraulich bezeichnet worden waren.
Hiergegen wandte sich die Kontrahent im Wege der einstweiligen Verfügung und rügte dabei Verletzung seines Persönlichkeitsrechts. Im konkreten Fall hatte der Verfügungskläger der Veröffentlichung ausdrücklich widersprochen. Der Verfügungsbeklagte konnte das auch offensichtlich erkennen.

Das LG Köln entschied am 31. März 2008 (Bestätigung der einstweiligen Verfügung), daß das Geheimhaltungsinteresse des Verfügungsklägers das Interesse des Verfügungsbeklagten überwiege. Der Verfügungsbeklagte dürfe die Angriffe gegen seine Domain nicht durch Veröffentlichung von Emails öffentlich bekannt machen oder erläutern.
Werden vertrauliche EMails veröffentlicht, so stelle das einen schwerwiegenden Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Verfassers dar. Auch werde durch solche Veröffentlichungen die geschäftliche Sphäre des Verfügungsklägers verletzt.

Geklärt sein dürfte die Frage des Rechts zur Veröffentlichung von Emails damit noch nicht. Ein richtiger Schritt in den Schutz der Privatsphäre, wie er aus dem Briefgeheimnis gewohnt war, scheint aber gemacht.

Bertram Heßler
Rechtsanwalt

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