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Elektronische Signatur
Elektronische Signatur
BMI vom 27.08.2002
Im Verhältnis des Bürgers zu den Behörden wird die elektronische der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Durch das Dritte Gesetz zur Änderung verwaltungsverfahrensrechtlicher Vorschriften, das am 1. Februar 2003 im Rahmen der eGovernment-Initiative der Bundesregierung in Kraft tritt, steht dem Einsatz elektronischer Signaturen nichts mehr im Wege. Somit können beispielsweise Steuererklärungen künftig vollständig elektronisch abgegeben werden.
Bertram Heßler
Rechtsanwalt