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Wird das Wetter Unternehmerrisiko
| Wird das Wetter zum Unternehmerrisiko? |
| Bahn soll bei Verspätungen zahlen |
| 7. September 2007 |
Die Rechte der Bahnkunden sollen gestärkt werden.
Ab einer Verspätung von mehr als einer Stunde im Fernverkehr soll der Kunde
| von der Fahrt absehen können, |
| zum gleichen Fahrpreis auch später eine andere (schnellere) Strecke wählen können, |
| und den Fahrpreis gestaffelt zurückverlangen können, wenn die Erstattung mehr als 4 Euro beträgt. |
Die Fahrpreiserstattung soll gestaffelt erfolgen:
| ab einer Stunde | 25% des Fahrpreises* |
| ab einer Verspätung von 2 Stunden | 50% des Fahrpreises* |
| ab einer Verspätung von 60 Minuten | hat es Erfrischungen zu geben.* |
| * | Für Bahncards gelten wiederum Sonderbestimmungen |
| Auszahlung | Hat auf Wunsch in bar zu erfolgen. |
Kein Geld gibt es, wenn die Verspätung auf Umständen beruht, die die Bahn nicht zu vertreten hat. Ob und ab wann hierzu z.B. Schnee und Eis, Unwetter usw. folgen, oder ob die Bahn sich hierauf „besser“ einzustellen hat, bleibt in der Pressemeldung des BMJ vom 7.9.2007 offen. Es bleibt abzuwarten welches Wetter künftig unternehmerisches Risiko wird und wo das Wetter Kundenrisiko bleibt.
Im Nahverkehr (bis 50km) sind noch weitergehende Rechte vorgesehen.
Gleichzeitig wird die Haftung für Personenschäden neu geregelt, die Rechte von Personen mit eingeschränkter Mobilität (Kinder, Kranke, Behinderte etc.) neu geregelt, die Informationspflichten der Bahn wurden erweitert und ein Qualitätsmanagement nebst Beschwerdestelle vorgesehen.
Bertram Heßler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht