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Über den Wolken

Über den Wolken
Fluggesellschaften müssen bei Verspätungen trotz Wartung zahlen
erstellt: 30.01.2010 geändert: --

Die Rechte der Flugreisenden stärkte jetzt der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 12.11.2009.

Über den Wolken, um es in Anlehnung an Reinhard Mey zu sagen, ist die Freiheit auch nicht mehr grenzenlos, denn auch Fluggesellschaften müssen bei Verspätung die nach der EG-Verordnung geltenden Ausgleichszahlungen an ihre Passagiere leisten, selbst, wenn es trotz ordnungsgemäßer Wartung des Flugzeuges selbst zu einem dennoch nicht zwangsläufig vorhersehbaren gelegentlich auftretenden Defekt gekommen ist.

vgl. hierzu auch „Wird das Wetter zum Unternehmerrisiko“ ►Bitte Suchbegriff „Wetter“ in Suchfeld eingeben◄

Anmerkung:

Betrachtet man die Situation bei verspäteten Zügen ist schon erstaunlich, wie viele verspätete Verbraucher trotz erheblicher Verspätung noch vor Ort die Zeit finden, ihre Verspätungskosten durch Registrierung ihrer Ansprüche geltend zu machen.
Ob so mancher, der sich da vor Ort in die Schlange der Ersatzanspruchsteller einreiht, eventuell die Verspätung und die Wartezeit schon zum Gegenstand seiner Reisplanung macht oder der wegen der Verspätung ausgefallene Termin dann so genutzt wäre, wäre schon ein Studie wert.
Vielleicht sollte sich der EU-Gesetzgeber künftig eine Differenzierung dahingehend überlegen, ob statt eines generellen geldwerten Anspruchs ab dem Verlust einer Stunde Lebenszeit, ein solcher Anspruch danach differenziert wird, ob der Anspruchsteller durch die Verspätung einen Schaden tatsächlich erlitten hat. Dieser wiederum kann bei längeren Verspätungen durchaus erheblicher sein.
Allerdings stellt sich auch die Frage, warum es Reisenden nicht gelingt, Reisen so zu planen, dass auch Verspätungen möglich sind. Mit dem Auto, müssten sie das auch tun. Wie auch immer, derzeit gelten die Verspätungszahlungen, wie sie die EU verabschiedet hat und letztlich entspricht es unternehmerischem Denken, dass dieses Risiko sich in den Bahn- und Flugpreisen auf die Allgemeinheit aller Fahrgäste und Passagiere umgelegt, bereits winderfindet. Dabei wird dann natürlich auch miteinkalkuliert, dass diejenigen, die die Verspätung am Härtesten trifft, ihre Ansprüche nicht vor Ort noch registrieren lassen können und hinterher gerade sie, wie auch ein Teil derjenigen, die diese Zeit noch oder wieder haben, die Geltendmachung der Ansprüche dann doch vergessen oder darauf, warum auch immer verzichten.

Bertram Heßler
Rechtsanwalt

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