Rechtsanwalt Bertram Heßler - Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht - Mediator -
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Testamentsanpassung notwendig

Mit der zum 1. 1.2010 in Kraft getretenen Erbrechtsrefrom treten Änderungen des Erbrechts in Kraft, die sich auch auf bereits errichtete letztwillige Verfügungen auswirken können.

Zur Vermeidung unerwünschter Ergebnisse, erscheint eine Überprüfung bestehender Testamente daher dringend geboten.

Weissach, den 4. 1.2009

Bertram Heßler
Rechtsanwalt

Der vorstehende Beitrag stellt keine Rechtsberatung im Einzelfall dar und ersetz sie auch nicht.

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