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Prozessuales

Prozeßkostenhilfe soll reformiert werden

Der Bundesrat hat am 19.5.2006 einen Gesetzentwurf zur Begrenzung der Aufwendungen für die Prozesskostenhilfe beschlossen.

Grundsätzlich soll Prozeßkostenhilfe danach künftig nur noch als Darlehen gewährt werden.
Ferner sollen Mißbräuche verhindert werden.

Bertram Heßler
Rechtsanwalt

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