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Bundestag stärkt Verbraucherrechte

Bundestag stärkt Verbraucherrechte
Änderung des TKG beschlossen Mehr Rechte bei Telefondienstleistungen
erstellt: 3.11.2011 geändert: --

Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung vom 27.10.2011 eine Novelle des Telekommunikationsgesetzes TKG beschlossen.

Diese soll auch die Verbraucherrechte stärken.

Die Novelle sieht unter anderem vor:

Warteschleifen künftig eingeschränkt 1 Jahr nach Inkrafttreten Warteschleifen nur noch für entgeltfreie Telefonnummer, Ortsnetzrufnummern oder für normale Mobilfunknummer (solche ohne Sonderentgelt) zulässig Geltung damit frühestens ab Spätherbst 2012.
Anbieterwechsel Übertragung der Rufnummer soll einfacher möglich sein. Anschluss darf maximal einen Tag nicht erreichbar sein.Mobilfunkrufnummern: Rufnummernmitnahme auch vor Ablauf der Vertragslaufzeit
Telefonrechnungen Widerspruch gegen Rechnungspositionen soll erleichtert werden.Leistungen Dritter (z.B. Weitervermittlung muss konkret bezeichnet werden).**Hierzu gibt es bereits mehrere Urteile gegen einen Leistungsanbieter, das durch die Gesetzesänderung sozusagen "bestätigt" wird.
Internetnutzung via MobiltelefonWap-Billing Telefonkunden sollen künftig der Abrechnung von Diensten von Drittanbieter über die Telefonrechnung ihres Providers grundsätzlich widersprechen können.Ferner soll künftig kostenlos ganz oder teilweise sperrbar sein, das heißt der Kunde soll durch Sperrung verhindern können, dass überhaupt eine Verbindung möglich ist.
Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit des vorstehenden Beitrags kann keine Gewähr übernommen werden.
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Bertram Heßler

Rechtsanwalt

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