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Aufhebungsvertrag
Schriftform auch für Vorverträge erforderlich
erstellt: 31.12.2009 - geändert: ---
Das Bundesarbeitsgereicht (BAG) hat in einer aktuellen Entscheidung erneut zum Schriftformerfordernis von Aufheunbsgverträgen Stellung genommen und dieses auch für Vorverträge bejaht.
Kein Gleichbehandlungsanspruch
Gegenstand der Entscheidung war der angebliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf Gleichbehandlung wegen Abschluss von Aufhebungsverträgen mit anderen Mitarbeitern.
Diesen wies das BAG als regelmäßig nicht bestehend zurück.
| Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit des vorstehenden Beitrags kann keine Gewähr übernommen werden. |
| Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. |
Bertram Heßler
Rechtsanwalt
FA. f. Handels- u. GesR
