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Insolvenz und Betriebsrente
25.4.2006 und 30.05.2006
In zwei Entscheidungen hatte sich das BAG mit Fragen der Auswirkungen einer Insolvenz auf Betriebsrenten zu beschäftigen.
Am 25. 4.2006 entschied das BAG, daß die Unterbrechung der Betriebszugehörigkeit durch Aufnahme eines Studiums, sich auf die Ansprüche auf Betriebsrente im Falle einer Insolvenz auswirken können. Im entschiedenen Fall wurde der Student nach Beendigung des Studiums von seinem Arbeitgeber unter Anrechnung seiner vor Beginn des Studiums erworbenen Betriebszughörigkeitszeiten wieder angestellt. Diese Zusage sei im Insolvenzverfahren nicht zu berücksichtigen.
Am 30.05.2006 entschieden die höchsten Arbeitsrichter, daß die Zusage des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer eine Nachtdienstbeschäftigung zu gewährleisten, im Insolvenzverfahren nicht zu berücksichtigen sei.
Der daraus resultierenden Mehrverdienst sei für die Berechnung der Altersversorgung durch den Pensionssicherungsverein nicht zu beachten.Versorgungsanwartschaften seien grundsätzlich nur in Höhe des gesetzlichen Mindestschutzes insolvenzgesichert.