Sie befinden sich hier:
» Startseite » Gesellschaftsrecht & Handeslrecht
Über die Kanzlei
Begriffe kurz erklärt - Rechtswörterbuch - Lexikon
Informationen in aller Kürze
Was ist neu
Arbeitsrecht
Baurecht
Erbrecht
Existenzgründung
Gesellschaftsrecht & Handeslrecht
Internetrecht
Mietrecht / WEG-Recht
Prozessrecht
Steuerrecht
Verfassungsrecht
Verkehrsrecht
Versicherungsrecht
Wirtschaftsrecht
Zivilrecht
Videos
Mandanteninformation
Mediation
Verdientsausfall für Geschäftsführer
| Geladene Geschäftsführer erhalten Verdienstausfallentschädigung |
| BGH bestätigt Anspruch für Verdienstausfall des Geschäftsführers bei angeordnetem Erscheinen vor Gericht |
| Erstellt: 23. 1.2008 geändert: --- |
Der Bundesgerichtshof hatte die bisher in der Rechtsprechung und Literatur streitige Frage zu klärens, ob ein Geschäftsführer Verdienstausfall verlangen kann, wenn das Gericht sein persönlichen Erscheinen anordnet und er hieraufhin an einem Gerichtstermin teilnimmt.
Während ein Teil der Rechtsprechung und Literatur den Anspruch auf Verdienstausfall bejahte, ging ein anderer Teil bis dato davon aus, dass der Verdienstausfall des Geschäftsführers im Falle gerichtlicher Vertretung zu seinem originären Aufgabenbereich zähle, der nicht vergütungsfähig sei, weil auch das Auftreten vor Gericht vorrangig der Gewinnerzielungsabsicht der Gesellschaft diene.
Der Entschädigungsanspruch des Geschäftsführers richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften der Zivilprozessordnung (ZPO), des ZesG (Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen) und im JVeG (Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten).
| Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit von Mandanteninformationen kann keine Gewähr übernommen werden. |
| Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. |
Bertram Heßler
Rechtsanwalt