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03 Einleitung
| Formen unternehmerischer Betätigung |
Ausgehend von vorstehendem Grundschema sollen im Folgenden die einzelnen Betätigungsformen unternehmerischen Handelns einer näheren Betrachtung zugeführt werden.
Zuvor sei jedoch nochmals festgestellt, daß es weitere Betätigungsformen gibt und das Grundschemata nur die wichtigsten, d.h. üblicherweise verwendeten Betätigungsformen unternehmerischen Handelns wiedergibt.
Zu den nicht erwähnten Betätigungsformen gehört zum Beispiel der (wirtschaftliche) Verein. Im Gegensatz zum sog. Idealverein, besteht nämlich auch die Möglichkeit sich mit einem Verein wirtschaftlich zu betätigen.
Die sich aus dem Vereinsrecht ergebenden Einschränkungen führen jedoch dazu, daß wirtschaftliche Tätigkeit in der Rechtsform Verein nur selten (freiwillig) ausgeübt wird.
Weit häufiger ist es, daß Idealvereine, sei es aus steuerlichen oder sonstigen Gründen, ihre vereinsrechtliche Privilegierung verlieren, und sich daher, oft ohne sich dessen tatsächlich bewußt zu sein, wirtschaftlich betätigen.
Diese – hier nur am Rande erwähnte – aus unternehmerischer Sicht bestehende Sonderproblematik, „Folgen fehlerhafter ideeller Betätigung“, soll im Folgenden ebensowenig vertieft werden, wie die bewußte Wahl der Rechtsform wirtschaftlich tätiger Vereine. Denn die mit diesen beiden Fragestellungen verbunden Themenkomplexe bieten Anlaß zu einer eigenen Darstellung, die den Rahmen eines Überblicks über die Möglichkeiten unternehmerischer Betätigung sprengen würde.