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Überprüfung und Änderung von Satzungen notwendig
| Überprüfung & Änderung von Gesellschaftsverträgen notwendig |
| Erbschaftssteuerreform, Änderung des Gewerbesteuerrechts und des Gesellschaftsrechts machen Überprüfung und Änderung von Gesellschaftsverträgen (GmbH-Satzungen) erforderlich Alljährlicher Gesellschaftscheck |
| Erstellt: 22. 1.2008 geändert: --- |
Die Überprüfung von Satzungen (Gesellschaftsverträgen) ist aufgrund der aktuellen Gesetzesänderungen insbesondere im Bereich des GmbH-Gesetzes, des Gewerbesteuer- und Körperschaftsteuerrechts und des Erbschaftsrechts dringend geboten. Ein jährlicher Gesellschaftscheck hat noch nie geschadet, 2009 dürfte er unvermeidlich sein.
Insbesondere die steuerlichen Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Satzungsinhalte. Eine unterbliebene Anpassung der Satzung, also des Gesellschaftsvertrages kann erhebliche finanzielle Nachteile mit sich bringen.
Ob und ggf. welche Regelungen zu ändern sind, hängt von den Satzungsbestimmungen im Einzelfall ab. Da die vorgenannten Reformen jedoch erheblich Veränderungen auch und gerade im Verhältnis der Gesellschafter zueinander und zur Gesellschaft mit sich gebracht haben, sollte zumindest eine „kleine Inspektion“ vorgenommen werden, um einen möglichen Änderungsbedarf zu ermitteln.
Die Umsetzung festgestellten Änderungsbedarfs sollte kurzfristig, in jedem Falle aber spätestens unterjährig erfolgen.
In diesem Zusammenhang sei nochmals im Rahmen des jährlichen Gesellschaftschecks darauf hingewiesen, dass jede Gesellschaft seit Einführung des Unternehmensregisters verpflichtet ist, ihren Jahresabschluss (in verkürzter Form) auch dort elektronisch zu veröffentlichen. Die unterbliebene Veröffentlichung der Jahresabschlüsse ist bußgeldbewährt.
Es drohen empfindliche Geldstrafen.
Schließlich sollten auch die Geschäftsführeranstellungsverträge der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung angepasst werden.
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| Sie ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall. |