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Vereinbarung deutschen Rechts
| Vereinbarung deutschen Rechts |
| Deutsches Recht auch in internationalen Unternehmensverträgen interessant |
| Schieds-, Rechtswahl- und Gerichtsstandsklausel |
| erstellt: 29.11.2008 geändert: --- |
In der gemeinsamen Broschüre „Law made in Germany“, die für das Deutsche Recht in internationalen Unternehmensbeziehungen und Deutschland als Unternehmensstandort wirbt, werden folgende Klauseln zur Vereinbarung des Deutschen Rechts und die Durchführung eines Schiedsverfahrens empfohlen. Herausgeber sind: die Bundesnotarkammer, die Bundesrechtsanwaltskammer, Deutscher Anwaltverein, Deutscher Notarverein und Deutscher Richterbund Wörtlich heißt es in der vorgenannten Broschüre:
| Annex | |
| Wahl des deutschen Rechts (Musterklauseln)Entscheiden Sie sich für das deutsche Recht. Folgende Vertragsklauselnsind möglich: | Choosing German law (standard clauses)When you opt for German law, the following contractual clauses are available to make your choice of law part of your agreement: |
| Schiedsklausel | Arbitration |
| "Alle sich aus oder im Zusammenhang mit der Auslegung oder Durchführung dieses Vertrages, einschließlich der Auslegung und Durchführung dieser Klausel ergebenden Streitigkeiten der Parteien, die nicht gütlich beigelegt werden können, sollen unter Ausschluss des ordentlichen Rechtswegs durch drei Schiedsrichter abschließend entschieden werden. Auf das Verfahren wie auf diese Vereinbarung findet deutsches Recht Anwendung. Das Schiedsgericht soll in (Ort einsetzen) tagen. Im Übrigen richtet sich dasVerfahren nach den 1025ff. ZPO." | "Where any disputes arise under or in connection with the construction or performance of this Agreement, including the construction or performance of this clause, and said disputes cannot be settled amicably, a panel of three (3) arbitrators shall finally and conclusively decide on said disputes, to the exclusion of proceedings before the ordinary courts of justice. German law shall apply to both the arbitration proceedings and this Agreement. The venue of the arbitration tribunal shall be (insert place). Furthermore, the arbitration proceedings shall be governed by sections 1025 etseq. ZPO." |
| Rechtswahlklausel | Choice of law clause |
| "Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht mit Ausnahme der Bestimmungen des internationalen Privatrechts." | "German substantive law shall apply to this Agreement." |
| Gerichtsstandswahl | Legal venue clause |
| "Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit nicht gesetzlichzwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand (Ort einsetzen) vereinbart." | "The Regional Court of (insert city) shall have jurisdiction to adjudicate any and all disputes rising out of this Agreement, unless mandatory statutory provisions require otherwise." |
| Quelle: Law Made in Germany, Hrsg. Bundesnotarkammer, Bundesrechtsanwaltskammer, Deutscher Anwaltverein, Deutscher Notarverein, Deutscher Richterbund |
Die Werbebroschüre ist zweisprachig. Die Klauseln werden daher auch wörtlich als Übersetzung ins Englische empfohlen. Es handelt sich nur um Beispielformulierungen. Im jedem Einzelfall ist daher zu überprüfen, ob die Klauseln ausreichen, um die gewünschten Ziele auch tatsächlich zu erreichen. In jedem Einzelfall sind ggf. weitere Vereinbarungen gewünscht oder erforderlich.
Die Klauseln müssen daher m.E. vor Aufnahme in einen konkreten Vertrag unbedingt geprüft und ggf. angepasst bzw. erweitert werden.
Bertram Heßler
Rechtsanwalt