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Gesellschaftsrecht & Handeslrecht
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MoMiG
Ziele und Änderungen im Überblick
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Die wichtigsten Änderungen des MoMiG |
1. Sept. 2007 zuletzt geändert 03.07.2008 (nicht mehr aktuell, siehe gesonderten Artikel über Beschlußfassung)
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Ziele |
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Verbesserung der Konkurrenzfähigkeit der GmbH gegenüber ausländischen Gesellschaftsformen. |
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Schaffung einer neuen Rechtsform mit geringerem Stammkapital |
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Modernisierung des GmbH-Rechts |
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Änderung des Insolvenzrechts (Anpassung an ausländische Rechtsformen) |
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Beschleunigung der Gründung durch |
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Vereinfachung des GmbH-Rechts |
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Beschleunigung des Gründungsverfahrens |
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Klärung von Unklarheiten hinsichtlich der Anwendbarkeit von Bestimmungen des GmbH-Rechts auf ausländische Gesellschaften |
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Ausweitung GmbH-spezifischer Bestimmungen auf alle Rechtsformen (Schaffung rechtsformneutraler Vorschriften) |
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Änderung des Insolvenzrechts |
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Bekämpfung von Firmenbestattungen |
Einleitung
Eines der wesentlichen Ziele des MoMiG ist neben Bekämpfung mißbräuchlicher „Frimenbestattungen“ die Schaffung eines konkurrenzfähigen Gesellschaftsrechts, insbesondere im Hinblick auf die englische Limited (Ltd.).
Die englische Ltd. hat zwar, nicht zuletzt durch die deutsche Rechtsprechung, insbesondere des vergangenen Jahres, an Attraktivität verloren, doch versucht der englische Gesetzgeber diese Attraktivitätsverluste teilweise im Rahmen der bis 2009 als abgeschlossen Kodifizierung des Rechts der Ltd. aufzuholen. Je länger sich das Inkrafttreten des MoMiG hinauszögert, um so geringer wird der Vorsprung des deutschen Gesellschaftsrechts vor dem englischen Gesellschaftsrecht sein.
Im Rahmen der Darstellung der mit dem MoMiG geplanten Neuerungen und Änderungen wird daher auch auf den Vergleich zu englischen Ltd. vor und nach Reform des englischen Gesellschaftsrechts einzugehen sein.
Bertram Heßler
Rechtsanwalt