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MoMiG tritt in Kraft

MoMiG tritt Anfang November Kraft
erstellt: 28.10.2008 geändert: --

Wie soeben gemeldet tritt die GmbH-Reform in Kraft!
Das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts (MoMiG) wird im BGBl. I Ausgabe Nr. 48 verkündet. Eine Übergangsfrist ist nicht vorgesehen. Mit Verkündung wird die Reform wirksam. 

Das MoMiG wirkt sich nicht nur auf Neugründer, sondern auch auf bestehende Unternehmen aus.
Das MoMiG führt Erleichterungen der Gründung und Führung von GmbH's u.a durch Entkoppelung staatlicher Genehmigungsverfahren für genehmigungsbedürftige Tätigkeiten
von der Eintragungsprüfung des Handelsregisters ein.

Andererseits wird hierdurch aber

auch die Eigenverantwortlichkeit erhöht und
neue Haftungstatbestände geschaffen sowie bestehende Haftungen verschärft.

Noch unklar ist, wie das Wettbewerbsrecht auf die Stärkungen der Eigenverantwortlichkeiten, insbesondere im Hinblick auf den Entfall des Nachweises staatlicher Genehmigungen bei Registeranmeldung reagieren wird.
Erweiterte Mißbrauchsregeln zu Gunsten der Gläubiger werden eingeführt, insbesondere werden:

die Verantwortlichkeiten der Geschäftsführer und Gesellschafter erheblich erhöht.
Ausschlussgründe für Geschäftsführer werden ebenso verschärft.
eine neue "Strohmannhaftung" wird eingeführt.

Darüber hinaus sieht die Reform des GmbH-Rechts eine Verbesserung der Informationsmöglichkeiten zwischen Registergerichten einerseits und den Gewerbe- und Finanzämtern andererseits vor, die der besseren Abklärung des Bestehens von Zweigniederlassungen ausländischer Gesellschaften dienen soll.
Durch die Einführung der Unternehmergesellschaft (im Volksmund "Mini-GmbH" oder "1-Euro-GmbH“ wird der Weg für Neugründungen von Unternehmen mit kleinem Kapital frei.
Hierdurch eröffnen sich neue Möglichkeiten im Rahmen der Unternehmensgestaltung, insbesondere auch

im Rahmen laufender Unternehmen und deren Organisation,
bei der Nachfolgeplanung und regelung und
bei erbschaftsrechtlichen Gestaltungen.

Weitere Änderungen wurden bereits zum Inkrafttreten des MoMiG dargestellt. Eine Detaildarstellung folgt.

Bertram Heßler
Rechtsanwalt



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