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Führungslosigkeit der Gesellschaft
| Erste Entscheidungen zur Führungslosigkeit einer GmbH |
| AG Hamburg: Unbekannter Aufenthalt des Geschäftsführers führt nicht zur Führungslosigkeit der Gesellschaft |
| Erstellt: 23. 1.2009 geändert: --- |
Mit einer der ersten Entscheidungen zum neuen § 15 Abs. I InsO entschied das AG Hamburg Ende November 2008: Eine GmbH sei nicht führungslos, wenn der Geschäftsführer seit etwa Anfang/Mitte Juni 2008 keinen Kontakt mehr mit den Gesellschaftern habe.
Nach der Legaldefinition liege Führungslosigkeit der Gesellschaft dann vor, wenn die Gesellschaft keinen Geschäftsführer mehr hat. Die ursprüngliche weitergehende Definition der Führungslosigkeit im Referentenentwurf des MoMiG sei zu Gunsten der nunmehr geltenden engeren Fassung des § 15 Abs. I InsO im Gesetzgebungsverfahren aufgegeben worden.
In der Literatur werden durchaus weitergehende und abweichende Auffassungen vertreten.
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