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Limited
Die Ltd.
Die Ltd. wird aus sozialversicherungsrechtlichen, steuerlichen und haftungsrechtlichen Gründen immer wieder als Alternative zu Gesellschaften nach deutschem Recht angesehen.
Diese Auffassung teile ich nicht. M.E. werden die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs zur Zulässigkeit der Gründung und der Unterhaltung einer Ltd. in der Bundesrepublik Deutschland weithin überbewertet und teilweise falsch verstanden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat es zwar für zulässig erachtet, daß im Rahmen des europäischen Binnenmarktes und eines ungehinderten Marktzugangs auch Gesellschaftsformen in Deutschland zu akzeptieren sind, die nicht dem sog. deutschen Gesellschaftsstatut entsprechen. Der EuGH hat jedoch insbesondere die Frage offen gelassen, wie und nach welchem Recht solche Gesellschaften in der Insolvenz zu bewerten sind. Das gilt insbesondere auch für die Haftung ihrer Geschäftsführer bzw. genauer gesagt Direktoren.
Zu den vorstehenden Fragen steht für Mandanten eine eigene, umfangreiche Mandanteninformation zur Verfügung.