Rechtsanwalt Bertram Heßler - Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht - Mediator -
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Verspätete elektronische Veröffentlichung des Jahr

Verspätete Einstellung von Jahresabschlüssen ins elektronische Handelsregister wird sanktioniert
Eine Einführung
Erstellt: 31.10.2011 geändert: ---

Auch, wenn der Jahresabschluss rechtzeitig oder gar nach Fristverlängerung durch das zuständige Finanzamt innerhalb dieser verlängerten Frist eingereicht wurde, die Veröffentlichungsfrist aber bereits abgelaufen ist, werden zwischenzeitlich sogar allein wegen der unterbliebenen rechtzeitigen elektronischen Veröffentlichung im Handelsregister empfindliche Strafen verhängt.Um es mit einer einfachen Volksweisheit auszudrücken: Die Linke interessiert nicht, was die Rechte tut.

Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit des vorstehenden Beitrags kann keine Gewähr übernommen werden.
Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bertram Heßler
Rechtsanwalt

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