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Das Handelsregister
| Das Handelsregister |
| Erstellt am 16.04.2008 bearbeitet am |
Für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit nachfolgender Darstellung kann keine Gewähr übernommen werden. Erforderliche Einzelfragen sind mit dem jeweils zuständigen Gericht oder der jeweils zuständigen Behörde im Einzelfall zu klären.
Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen eingeteilt.
Handelsregister A
Das Handelsregister ist in zwei Abteilungen eingeteilt, die Abteilungen A (HRA) und B (HRB). Aus der fortlaufenden Handelsregistereintragungsnummer und dem Zusatz HRA bzw. HRB bildet sich die Handelsregisternummer.
Aufgrund der Zentralisierung der Handelsregister ist regelmäßig noch eine Kennung für das jeweilige Ursprungsregister Teil der Handelsregisternummer. Diese lautet z.B. für Leonberg „25“. Lediglich die Amtsgerichte Stuttgart, Mannheim, Freiburg und Ulm als neue zentrale Handelsregister stellen für ihre eigenen Bestände keine Kennung voran. Also lautet eine HREG-Nummer einer GmbH die ehemals in Leonberg und jetzt in Stuttgart geführt wurde z.B. AG Stuttgart HRB 250000, wobei 25 für die Registernummer des früheren Registergerichts Leonberg und die vier nachfolgenden Stellen für die jeweilige fortlaufende Eintragungsnummer der Gesellschaft steht. Eine GmbH, die in Stuttgart ansässig ist (ehemaliger Handelsregisterbezirk des AG Stuttgart hätte die HREG-Nummer HRB 0000 oder), wobei die ersten beiden Stellen bereits zur Registernummer gehören, also bei vier Stellen eine Eintragung zwischen 1000 und 9999 gemeint ist.
In der Abteilung A (HRA) sind eingetragen:
| 1. | Einzelkaufleute (e.K., e.Kfm. oder für Kauffrauen e.Kfr.) sowiegewerblich tätige Betriebe der öffentlichen Hand, |
| 2. | offene Handelsgesellschaften (OHG) sowie |
| 3. | Kommanditgesellschaften (KG); einschließlich der GmbH & Co. KG |
In das Handelsregister Abteilung A werden u.a. eingetragen:
| - | die Firma, also der Name des jeweiligen Unternehmens einschließlich des erforderlichen Hinweises auf die Rechtsform enthalten muß (z.B. e.K., OHG, KG, GmbH & Co.KG), |
| - | der Inhaber bei Einzelfirma oder die Gesellschafter bei Gesellschaften |
| - | die Erteilung und der Entzug von Prokura (Daten der Prokuristen ) |
| - | Kommanditisten der KG und der Betrag ihrer Hafteinlage |
| - | sonstige Eintragungen zu Rechtsverhältnissen, z.B. ob und Gesellschafter die Gesellschaft vertreten |
| - | die Eröffnung, Einstellung oder Aufhebung eines Insolvenzverfahrens |
| - | die Auflösung der Gesellschaft |
| - | das Erlöschen der Firma . |
Handelsregister B
Die Kapitalgesellschaften werden in das Handelsregister Abteilung B (HRB) eingetragen. Das sind u.a.
| - | Aktiengesellschaften (AG) |
| - | Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) |
| - | Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) |
| - | Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) |
In das Handelsregister B eingetragen werden u.a.die Firma, also der Name des jeweiligen Unternehmens einschließlich des erforderlichen Hinweises auf die Rechtsform enthalten muß (z.B. AG, GmbH) der Unternehmensgegenstanddas Grund- bzw. Stammkapital (= AG, KGaA und GmbH) die Geschäftsführer der GmbH oder die Vorstandsmitglieder der AG und des VVaG oder die persönlich haftenden Gesellschafter einer KGaA, die Erteilung und der Entzug von Prokura (Daten der Prokuristen )sonstige Eintragungen zu Rechtsverhältnissen, z.B. ob und Gesellschafter die Gesellschaft vertretendie Eröffnung, Einstellung, Aufhebung eines Insolvenzverfahrens oder dessen Abweisung Mangels Masse die Auflösung der Gesellschaft das Erlöschen der Firma
Bertram Heßler
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht