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Pflichtteilsrecht gestärkt – Testament überdenken

Pflichtteilsrecht gestärkt Testament überdenken
Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Pflichtteilsberechtigten
Erstellt: 02.05.2010- geändert: ---

Auf Grund eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) empfiehlt sich die Überprüfung nicht nur jeder Erbschaft, sondern auch jeglicher Testamentsgestaltung.

Nachdem der BGH die Rechte der Pflichtteilsberechtigten weiter gestärkt hat, werden viele Gestaltungen hinfällig. Erblasser müssen häufig neu überlegen.

Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit des vorstehenden Beitrags kann keine Gewähr übernommen werden.
Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Bertram Heßler
Rechtsanwalt

 Nach oben  © 1995-  Bertram Heßler - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Handels- & Gesellschaftsrecht - Mediator - 71287 Weissach - (+49) 7044 - 90 50 60  Nach oben 
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