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Pflichtteilsrecht gestärkt – Testament überdenken
| Pflichtteilsrecht gestärkt Testament überdenken |
| Bundesgerichtshof stärkt die Rechte der Pflichtteilsberechtigten |
| Erstellt: 02.05.2010- geändert: --- |
Auf Grund eines aktuellen Urteils des Bundesgerichtshofes (BGH) empfiehlt sich die Überprüfung nicht nur jeder Erbschaft, sondern auch jeglicher Testamentsgestaltung.
Nachdem der BGH die Rechte der Pflichtteilsberechtigten weiter gestärkt hat, werden viele Gestaltungen hinfällig. Erblasser müssen häufig neu überlegen.
| Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit des vorstehenden Beitrags kann keine Gewähr übernommen werden. |
| Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. |
Bertram Heßler
Rechtsanwalt